Forschungsinvestitionen. Systematisch refinanziert.

Bis zu 1 Million Euro. Jedes Jahr.
Für Ihre F&E.

Wir erschließen für forschungsaktive Unternehmen die steuerlichen
Vorteile des Forschungszulagengesetzes – systematisch, compliant
und mit messbarem Return on Investment.

0 +

Jahre Erfahrung in der Fördermittelberatung

0 %

Erfolgsquote bei BSFZ-Bescheinigungen

< 0 Stunden

Ihr interner Aufwand

Förderung.Digital

ZWEI HEBEL FÜR IHRE INNOVATIONSFINANZIERUNG

FORSCHUNGSZULAGE

Die unterschätzte Finanzierungsquelle. Das Forschungszulagengesetz ermöglicht deutschen Unternehmen, 25-35% ihrer F&E-Personalkosten als direkte Steuergutschrift zu erhalten – unabhängig von Gewinnsituation oder Branche. Dennoch lassen 70% der anspruchsberechtigten Unternehmen dieses Potenzial ungenutzt.

  • 25-30% Ihrer F&E-Kosten zurück
  • Bis zu 1 Mio. € Förderung pro Jahr
  • Rückwirkende Antragstellung ab 2022
  • Rechtsanspruch bei Erfüllung der Kriterien
  • <10 Std. Aufwand für Ihr Unternehmen

PROJEKTFINANZIERUNG

Kapital für Ihre nächste Wachstumsphase Ob Produktionsausbau, Digitalisierung oder strategische Akquisition – wir strukturieren die optimale Finanzierung aus KfW-Programmen, Landesförderung und Mezzanine-Instrumenten.

  • Projektvolumen ab 500.000 €
  • Laufzeiten bis 10+ Jahre
  • Zinsvorteile unter Markt

WAS UNS UNTERSCHEIDET

In einem Markt von Generalisten haben wir uns bewusst spezialisiert: Forschungszulage und Innovationsfinanzierung für den deutschen Mittelstand.

Diese Fokussierung ermöglicht uns eine Tiefe der Expertise, die breit aufgestellte Beratungen nicht erreichen können.

Fördermittel gibt es viele. Der Unterschied entsteht in der Umsetzung.

Wir kombinieren strategische Förderlogik mit operativer Delivery-Exzellenz – damit aus einem “potenziell förderfähig” ein prüfsicherer, sauber begründeter Antrag wird, der in der Praxis auch durchläuft.

Was das für Sie bedeutet:

  • Outcome-orientiert statt Formular-orientiert: Wir starten beim Ziel (Förderquote, Timing, Auszahlung) und bauen rückwärts den schnellsten, belastbaren Weg.

  • Prüfsichere Dokumentation: Klare Struktur, nachvollziehbare Evidenzen, konsistente Argumentation – so, dass Rückfragen zur Ausnahme werden.

  • Senior Advisory mit Verantwortung: Kein Ping-Pong, keine Standardtexte. Sie arbeiten mit erfahrenen Spezialisten – end-to-end.

  • Transparenz über Aufwand, Kosten und nächste Schritte: Sie erhalten eine klare Roadmap, einen realistischen Zeitplan und eine saubere Scope-Abgrenzung.

  • Skalierbares Modell: Wir richten das Vorgehen so ein, dass Folgeanträge schneller, einfacher und günstiger werden – ohne jedes Mal bei Null zu starten.

Kurz: Wir liefern nicht nur Beratung – wir liefern Ergebnisfähigkeit.

FUNDAMENT UNSERER ARBEIT

ETABLIERTE NETZWERKE

Direkte Ansprechpartner bei KfW, BSFZ und Landesförderbanken verkürzen Wege und beschleunigen Entscheidungen.

TRANSPARENTE PROZESSE

Klare Meilensteine und regelmäßige Updates – mit einem fairen Start-Retainer und erfolgsbasierter Provision als Haupthebel.

SENIOR BERATUNG

Ihre Fördervorhaben werden end-to-end von erfahrenen Beratern gesteuert – pragmatisch, prüfsicher und ergebnisorientiert.

ERFOLGS-ORIENTIERT

Ein fairer Start-Retainer schafft Verbindlichkeit, den größten Mehrwert verdienen wir erst über unsere Erfolgsprovision.

LASSEN SIE UNS IHR FÖRDERPOTENZIAL ANALYSIEREN

Das Forschungszulagengesetz ist der wirkungsvollste steuerliche Hebel für F&E-Investitionen in Deutschland. Wir machen ihn für Ihr Unternehmen nutzbar.

In einem 30-minütigen Strategiegespräch identifizieren wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen relevant sind und welche Ergebnisse realistisch erreichbar sind.

Keine Verpflichtung. Keine versteckten Kosten.
Nur eine fundierte Einschätzung.

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

FAQ

Für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben – unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. 

Förderfähig sind Vorhaben aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung – also Projekte, bei denen echte technische/wissenschaftliche Unsicherheit besteht und ein messbarer Erkenntnisgewinn angestrebt wird. 

Die BSFZ prüft im Kern drei Kriterien: Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.

Neuartigkeit“ heißt: Das Vorhaben geht über den Stand der Technik hinaus und erzeugt neue Erkenntnisse – nicht nur eine Routine-Implementierung oder Standardintegration.

Es muss eine technische/inhaltliche Unsicherheit geben, ob und wie das Ziel erreicht werden kann (z. B. Machbarkeit, Performance, Stabilität, Skalierung) – nicht nur Zeit- oder Budgetrisiken.

Ein FuE-Vorhaben muss systematisch geplant sein: Zielbild, Vorgehen, Ressourcen, Meilensteine, Tests/Iterationen und dokumentierte Entscheidungen.

Typischerweise zählen dazu Personalkosten im FuE-Kontext, Auftragsforschung (externe FuE) sowie – neu erweitert – bestimmte Abschreibungen auf relevante Anlagegüter, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Bei Auftragsforschung werden seit 28.03.2024 pauschal 70% des gezahlten Entgelts als förderfähige Aufwendungen angesetzt (vorher 60%).

Ja – seit den Reformen können Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter im direkten Projektbezug förderfähig sein (unter klaren Voraussetzungen).

Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25%; KMU können auf Antrag 35% erhalten.

Ja. Die maximale Bemessungsgrundlage wurde ab 28.03.2024 auf 10 Mio. € erhöht und wird ab 01.01.2026 auf 12 Mio. € angehoben.

Es sind zwei Stufen:

  1. Bescheinigung des FuE-Vorhabens durch die BSFZ,

  2. Antrag beim Finanzamt auf Festsetzung der Forschungszulage auf Basis dieser Bescheinigung.

Rückfragen sind normal und betreffen meist Abgrenzung, Nachweislogik oder Planmäßigkeit. Entscheidend ist, konsistent zu antworten und die Evidenzen nachvollziehbar zu verknüpfen.

Das hängt von Projektumfang, Datenlage und Rückfragen ab. Praktisch relevant: Auszahlung erfolgt über den steuerlichen Prozess nach positiver Bescheinigung und Antrag beim Finanzamt.

Grundsätzlich ja – in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend. Deshalb sind ältere Jahre zeitkritisch (z. B. für Aufwendungen aus 2022 wird häufig der 31.12.2026 als relevante Grenze genannt).

Grundsätzlich ja – aber Doppelförderung für dieselben Kosten ist zu vermeiden. Die saubere Kostenabgrenzung ist hier ein zentraler Erfolgsfaktor.

Die erste Bescheinigung pro Wirtschaftsjahr ist grundsätzlich gebührenfrei; weitere Bescheinigungen für dasselbe Jahr können kostenpflichtig werden.

Sie liefern typischerweise: Projektüberblick, Ansprechpartner, vorhandene Artefakte (z. B. Spezifikationen, Testprotokolle, Tickets), Kosten-/Personaldaten. Mit guter Vorbereitung liegt der Kundenaufwand meist im einstelligen Stundenbereich – die Ausarbeitung/Strukturierung übernehmen wir.

Weitere Dienstleistungen

Aktuelle Themen

Wussten Sie, dass gewisse Themenbereiche gezielt gefördert werden? Deswegen haben wir uns dazu entschieden, unsere Prozesse gezielt auf die jeweiligen Themen anzupassen, um eine effizientere Prozessabwicklung zu gewährleisten. In diesem Bereich finden auch Privatpersonen aktuelle Fördermittel für ihre Vorhaben.